Kälte- und Klimaanlagen mit mehr als 3kg synthetischem Kältemittel müssen der schweizerischen Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen, 8124 Maur, der Vollzugstelle des Bundes, gemeldet werden. Grundlage für diese Meldung bildet die Chemikalien Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom 17.4.2019 des Bundes. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Inbetriebnahme oder der Wartung durch uns.
Der Gesetzgeber schreibt für Kälte- und Klimaanlagen mit mehr als 3 kg synthetischem Kältemittel vor, dass die Anlage mit einem Wartungsheft auszurüsten ist. Im Wartungsheft werden die Basisdaten der Anlage erfasst. Das Wartungsheft dokumentiert zudem die Geschichte der Anlage oder des Geräts (Mängel, Reparaturen, Unterhalt, usw.).
Dichtheitskontrollen
Im Wartungsheft wird zudem festgehalten, wann die Dichtheitskontrollen gemäss ChemRRV durchgeführt worden sind.
In der Regel erfolgt die Dichtheitskontrolle bei Geräten und Anlagen mit mehr als 3kg synthetischem Kältemittel bei jedem Eingriff in den Kältekreislauf der Anlage, mindestens aber 2 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage und anschliessend jährlich.
Das kantonale Amt für Umwelt überprüft stichprobenweise die Einhaltung der ChemRRV. Dabei werden die Einträge im Wartungsheft sowie auch Rechnungen der ausführenden Kältefirma geprüft, welche im Zusammenhang mit der Reparatur bzw. dem Unterhalt und den Dichtheitsprüfungen der Anlage stehen.
Wir beraten Sie als Anlagenbesitzer gerne und helfen Ihnen, die Anforderung der ChemRRV einzuhalten.